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 Information zu den Behandlungskosten 

Privatpatienten

Abrechnung erfolgt über eine Privatrechnung, zu einem festvereinbarten Satz.

Selbstzahler 

Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für ( sektorale ) Heilpraktiker.

Die Kosten werden häufig von der privaten Zusatzversicherung ( im Rahmen Ihres Vertrages ) erstattet bzw. bezuschusst. 

Der sektorale Heilpraktiker ermöglicht Ihnen den Erstkontakt mit dem Physiotherapeuten, ohne vorher einen Arzt aufgesucht zu haben. Nach Erstellung des Befundes / der Diagnose erhalten Sie eine Patientenvereinbarung in der die Kosten transparent aufgeführt werden.

Gesetzlich Versichert

Das Behandlungshonorar wird von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet. Sie können jedoch die Kosten als Selbstzahler übernehmen und diese gegebenenfalls steuerlich geltend machen.

Honorar Festsetzungsordnung

Die Höhe der Honorare orientiert sich an der Gebührenordnung für Therapeuten ( GebÜTH) und der Gebührenordnung für Heilpraktiker ( GebÜH). 

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